Rösle Garantiebestimmungen


Alle RÖSLE-Produkte durchlaufen von der Entwicklung bis zur Serienreife viele Stufen der Planung und Erprobung. In der Fertigung und Montage werden ausschließlich hochwertige Materialien und Rohstoffe sowie modernste Methoden der Qualitätssicherung eingesetzt. Nur so können wir sichergehen, dass RÖSLE Kunden die erwartete Qualität erhalten und die Produkte dir über viele Jahre hinweg Freude bereiten.

Sollte ein Artikel wider Erwarten diese Anforderungen nicht einhalten, bietet RÖSLE eine Garantie von 20 Jahren auf die einwandfreie Funktion und Verarbeitung des Artikels. Gebrauchsspuren, die bei sachgemäßer Handhabung entstehen können, sind von der RÖSLE Garantie ausgeschlossen.


Folgende Produkte sind auf die gesetzliche Gewährleistung begrenzt, falls nicht anderweitig ausgelobt:


  • - Verschleißteile, z.B. Reinigungsbürsten, Spülbürsten
  • - Textilartikel, z.B. Schürzen, Topflappen
  • - Elektrogeräte, z.B. Induktionsfeld, Milchaufschäumer, Küchenwaagen
  • - beschichtetes Kochgeschirr, z.B. Antihaftversiegelte Pfannen, Keramikversigelte Pfannen
  • - Holzprodukte, z.B. Schneidbretter, Holzgriffe

Auf RÖSLE-Grillgeräte erhältst du eine RÖSLE-Garantie von bis zu 10 Jahren:


  • - Emaillierte Grillkugel und Deckel 10 Jahre (bei Durchrosten und Brennschäden)
  • - Grill- und Holzkohlenroste 2 Jahre
  • - Alle übrigen Teile 2 Jahre

Voraussetzung dafür ist, dass der Artikel gemäß der beiliegenden Anleitung zusammengebaut und verwendet wird. RÖSLE steht es frei, einen Kaufnachweis zu verlangen (bewahre daher die Rechnung oder Quittung gut auf). Sollte es zum Reklamationsfall kommen, wenden dich bitte an den Fachhändler oder Verkäufer, bei welchem du das Produkt erworben hast.


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